Verhaltenstherapie

Verhaltenstherapie für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 21

Was ist Verhaltenstherapie?

Der erste Schritt bei einer Verhaltenstherapie ist neben dem Kennenlernen und Prüfen, ob man sich eine Zusammenarbeit vorstellen kann, immer eine Analyse der Situation bzw. der Bedingungen, wie es zu dieser Situation gekommen ist.

Überhaupt wird in der Verhaltenstherapie sehr genau untersucht, woher die Schwierigkeiten kommen, was sie aufrecht erhält und welche Möglichkeiten es gibt, die Situation zu verändern und somit hoffentlich zu verbessern. Dafür gibt es ganz unterschiedliche Möglichkeiten.

Neben dem Gespräch über Gedanken und Gefühlen helfen auch verschiedene Methoden, wie zum Beispiel das Üben mit Hilfe von Rollenspielen oder Verhaltensexperimente im Feld, das heißt außerhalb der Praxisräume. Denn eigentlich möchten Sie/ möchtest Du ja so schnell wie möglich keine Hilfe mehr benötigen.

Bei welchen Problemen sollte ich in die Praxis kommen?

Als approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin darf ich alle psychischen Störungen, die im ICD-10 Kapitel V klassifiziert, das heißt von der Weltgesundheitsorganisation aufgeschrieben sind, diagnostizieren und behandeln. Diese alle hier aufzuzählen, wäre wohl ein bisschen viel, daher folgt hier nur eine kleine Auswahl:

  1. Anpassungsstörungen z.B. nach Trennung der Eltern
  2. Depressive Episoden 
  3. ADS/ ADHS und Störung des Sozialverhaltens
  4. Essstörungen
  5. Angststörungen
  6. Tics und Zwänge

Wie läuft das am Anfang eigentlich ab?

Manchmal ist man sich sicher, manchmal auch nicht, dass man Hilfe benötigt. Manchmal hat man dafür schon einen Namen, manchmal auch nicht. Gut ist es, dass am Anfang unserer gemeinsamen Zeit immer eine sogenannte Probatorik steht. Das heißt, folgende Fragen werden beantwortet:

  1. Brauche ich wirklich Hilfe? (Diagnostik)
  2. Kann ich mir die Arbeit mit Frau Udolph wirklich vorstellen? (Kennenlernen)
  3. Was habe ich denn eigentlich? (Diagnose)

Was muss ich tun?

Ohne Ihre/ Deine Mitarbeit und Offenheit gegenüber Neuem kann Verhaltenstherapie nicht funktionieren. Manche Dinge müssen zu Hause regelmäßig geübt werden und manchmal ist es anstrengend und traurig, sich mit den Schwierigkeiten auseinander zu setzen. Auch das sollte einem bewusst sein, wenn man eine Verhaltenstherapie beginnt.

Ich bin 18 Jahre alt, darf ich dann noch eine Therapie bei Ihnen anfangen?

Die kurze Antwort lautet Ja! Oftmals ist nicht bekannt, dass Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten auch noch Patienten über das 18. Lebensjahr hinaus behandeln dürfen. Genauer gesagt sogar bis zum Alter von 21 Jahren. Sollte die Therapie vorher begonnen worden sein, darf sie natürlich auch noch über das 21. Lebensjahr hinaus beendet werden. 

Sprechen Sie mich an

Nutzen Sie dafür die Telefonsprechzeiten oder noch besser das Anmeldeformular.

Sie haben Fragen zu den Kosten?

Die Therapie wird von den gesetzlichen Krankenkassen vollständig übernommen.

Kontaktinformation

Praxis für Psychotherapie
Katja Udolph
Burgstraße 5
31028 Gronau (Leine)


05128 2346

05182 9089015

kjp-udolph@gmx.de

Herzlich Willkommen!

Wartezeit auf ein Erstgespräch: ca. 6-8 Monate

Wartezeit auf einen Therapieplatz:

nicht abschätzbar!

Zurzeit Aufnahme aus Februar 2023

 

 

derzeit über 80 Patient*innen auf der Warteliste, daher ist eine Anmeldung für eine reine Einzeltherapie nicht mehr möglich

 

Nächster Praxisurlaub: 24.06.-19.07.24

weitere Praxisschließungen unter @praxis_udolph

 

Infos zur Wartezeit im FAQ Bereich

Stand: 04.04.2024